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Informationen die für Sie wichtig sind!

  • Autorenbild: Engin-Bilal Göyünc
    Engin-Bilal Göyünc
  • 10. Dez. 2024
  • 2 Min. Lesezeit

Damit Sie einen ersten Überblick über die Beantragung einer Pflegehilfe bekommen, haben wir für Sie einige wichtige Informationen zusammengestellt.

 

Was leistet die Pflegekasse?

  • Sachleistung: Die Pflege wird durch einen Pflegedienst durchgeführt.

  • Pflegegeld: Die Pflege wird von einem Angehörigen durchgeführt.

  • Kombination: Die Pflege wird von einem Pflegedienst für einen festgelegten, monatlichen Betrag durchgeführt.

 

Bei der Einstufung werden vier Kategorien betrachtet: Körperpflege, Ernährung, Mobilität und hauswirtschaftliche Versorgung. Je nach Bedarf des jeweiligen Patienten wird dann in Pflegestufen eingeteilt. Diese unterscheiden sich wie folgt:

 

Pflegestufe 1:

Personen, die bei der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung Unterstützung benötigen. Die Grundpflege muss dabei wöchentlich einen Tagesdurchschnitt von 45 Minuten betragen. Die Pflegekasse trägt Leistungen des Pflegedienstes bis zu 440 Euro. Das Pflegegeld hingegen beträgt maximal 225 Euro. Wenn Angehörige den Pflegedienst unterstützen, bezahlt die Pflegekasse eine Kombination aus Pflegegeld und Sachleistung.

 

Pflegestufe 2:

Personen, die mehrmals täglich Hilfe bei der Grundpflege und mehrmals in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung in Anspruch nehmen müssen. Dabei muss der Tagesdurchschnitt der Grundpflege bei zwei Stunden liegen, insgesamt müssen drei Stunden aufgebracht werden. Die Pflegekasse zahlt in dieser Stufe monatlich 1040 Euro, das Pflegegeld liegt maximal bei 430 Euro. Auch hier ist eine Kombination aus Pflegedienst und Sachleistung möglich.

 

Pflegestufe 3:

Personen, die bei der Grundpflege rund um die Uhr Hilfe benötigen und auch bei der hauswirtschaftlichen Versorgung mehrmals in der Woche auf Unterstützung angewiesen sind. Insgesamt muss der wöchentliche Tagesdurchschnitt hier bei fünf Stunden liegen, wobei vier Stunden davon auf die Grundpflege entfallen müssen.

 

Die Pflegekasse finanziert hier einen Betrag von monatlich bis zu 1510 Euro für den Pflegedienst. Das Pflegegeld liegt bei maximal 685 Euro monatlich. Auch hier ist eine Kombination aus Pflegedienst und Sachleistung möglich.

 

Besondere Fälle werden mit bis zu 1918 Euro monatlich unterstützt.

 
 
 

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